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AGB - Geschäftsbedingungen |
§1 - Allgemeines
Für den Verkauf, Vertrieb, Veredelung, sowie die Herstellung und die Lieferung unserer Produkte sind diese
Bedingungen Bestandteil. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder
Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen.
Kunden (Besteller) im Sinne dieser, unserer Geschäftsbedingungen sind sowohl (End-)Verbraucher
als auch Unternehmer, die mit uns Rechtsgeschäfte abschließen. Unternehmer
sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige
Personengesellschaften, die bei Abschluß eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten handeln.
Abweichungen von diesen Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Im Zweifel ist eine Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.
Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird bereits hiermit widersprochen, d.h., sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang ausdrücklich widersprechen.
Folgebestellungen / Wiederholte
Bestellungen
Im Falle wiederholten Bestellungen, bzw. Folgebestellungen gelten auch ohne
Unterschrift des Kunden, unsere aktuellsten Verkaufsbedingungen als akzeptiert
und somit Vertragsgrundlage. Unsere aktuellsten Einkaufsbedingungen wurden mit
dem
Erstgeschäft anerkannt, wir gehen davon aus, das sich der Kunde bei wiederholtem
Vertragsabschluß über eventuelle Aktualisierungen Informiert hat.
§2 - Angebote, Bestellungen, Vertragsabschlüsse
Unsere Angebote sind freibleibend . Bestellungen sind für uns nur verbindlich,
wenn sie durch unseren Geschäftsinhaber schriftlich, mit rechtsgültiger
Unterschrift bestätigt werden, oder die
Ware ausgeliefert wird. Condi-Werbung kann den Vertragsabschluß - bei mangelnder
Kreditwürdigkeit auch nachträglich - von der Vorlage einer schriftlichen
Vollmacht oder einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen
Bank abhängig machen. Wir behalten uns Ausdrücklich vor, auch nach
Vertragsabschluß, Einkünfte über unseren Kunden einzuholen, und aus deren
Ausgang abhängig Lieferungen gegen offene Rechungen erfolgen zu lassen,
unberücksichtig von zugesicherten, oder beabsichtigten Lieferterminen.
§3 - Preise
Alle genannten Preise, sowie die aus unseren Angeboten sind freibleibend und
verstehen sich netto ab Werk ausschließlich Verpackung. Porto, Fracht und
sonstiger Versandspesen, Versicherung, Zoll, Endmontage vor Ort.
Die Verpackungskosten und Transport- oder Versandkosten sind vom Kunden
(Besteller) zu tragen, ohne dass es einer ausdrücklichen Vereinbarung über ihre
jeweilige Höhe bedarf. Wir handeln kostengünstigst für unseren Kunden unter
Berücksichtigung von Handling, Versandkosten und Verwaltungsaufwand.
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Lieferung gültigen Preisliste, aus
einem zugestellten Kostenvoranschlag oder Angebot.
§4 - Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Beeinträchtigungen
unserer Liefermöglichkeiten - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse,
die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden
können - sind wir von der Lieferpflicht entbunden, ohne das eine
Schadensersatzpflicht besteht. Als Fälle höherer Gewalt gelten unter anderem
auch Transportbehinderungen, Betriebsstörungen, Verzögerungen der
Rohstoffanlieferung, behördliche Maßnahmen, jede Form des Arbeitskampfes. Der
Kunde kann die Bestellung widerrufen, wenn wir eine angemessen gesetzte
Nachfrist nicht einhalten.
§5 - Abnahmeverzug
Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer
Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz
verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden ggf. ein höherer Tagespreis
in Rechnung gestellt werden. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5% des
entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§6 - Lieferung
Ungeachtet aller Bemühungen, Liefertermine einzuhalten, sind Terminzusagen
unverbindlich. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter
Beeinträchtigungen unserer Liefermöglichkeiten (oben § 3), verlängert sich die
Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Der Kunde wird sowohl vom Eintritt als
auch von der voraussichtlichen Dauer der Behinderung unverzüglich verständigt.
Beide Parteien können von einem einzelnen Auftrag entschädigungslos
zurücktreten, wenn sich die Lieferung länger als einen Monat verzögert. Werden
Termine nicht eingehalten oder ist die Lieferung unmöglich, so kann der Kunde
Schadensersatzansprüche nur geltend machen, wenn Verzug oder Unmöglichkeit
vorliegen und uns oder unseren Gehilfen grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz
vorzuwerfen ist. Schadensersatzansprüche sind auf den typischerweise
entstehenden Schaden bei Geschäften dieser Art beschränkt. Zu Teillieferungen
sind wir berechtigt. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten
des Käufers per Paketdienst, Spedition oder eigenem Fahrzeug, es sei denn, es
wurde ausdrücklich was anderes vereinbart.
§7 - Gefahrenübergang
(a) der Versand erfolgt auf Kosten und Gefahr des Bestellers.
Die Gefahr geht auf ihn über, sobald ihm die Versandbereitschaft der Ware
mitgeteilt ist, spätestens jedoch mit Beginn der Verladearbeiten beim Verlassen
des Lieferwerkes. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart
ist.
(b) bei Abholung durch den Kunden oder in seinem Auftrag fahrende Fahrzeuge,
wenn die Ware unser Haus oder das Haus unseres Lieferanten verlassen hat.
§8 - Zahlungsbedingungen
Die Zahlung des Verkaufspreises (vereinbartes Entgelt zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen MwSt.) hat - sofern nichts anderes vereinbart ist - sofort nach
Erhalt der Rechnung ohne Abzug in bar, durch Überweisung oder durch Bankeinzug
zu erfolgen. Die Annahme von Akzepten und Kundenwechseln behalten wir uns für
jeden Einzelfall vor. Wechsel, Schecks und Banklastschriften gelten erst nach
der Einlösung und Gutschrift auf unserem Bankkonto als Zahlung. Diskontspesen
und sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Eine in der Hereinnahme von
Wechseln zugrundeliegende Stundung wird hinfällig; der Kunde ist verpflichtet,
gegen Rückgabe des Wechsels bar zu bezahlen. Der Kunde ist zur Aufrechnung nur
berechtigt, soweit seine Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt ist. Dem Kunden ist nicht gestattet, ein Zurückbehaltungsrecht aus
früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsbeziehung auszuüben. Bei
Überschreiten der vereinbarten Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen
in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen und weitere Lieferungen nur
noch gegen Barzahlung durchzuführen. Bei Umständen, die die Kreditwürdigkeit des
Kunden mindern, können wir vom Liefervertrag zurücktreten oder ein
außerordentliches Kündigungsrecht geltend machen, wenn nicht der Kunde binnen
von uns zu bestimmender Frist Sicherheit leistet. Wir sind berechtigt,
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
Wird einer Lastschrift nicht gerechtfertigt widersprochen oder wird diese
mangels Deckung zurückgebucht, wird eine Bearbeitungsgebühr von EUR 15,00 pro
Lastschrift berechnet. Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen
des Käufers, Zahlungen auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits
Kosten und Zinsen entstanden, so ist es uns freigestellt, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung
anzurechnen. Der Käufer ist hiervon zu unterrichten.
§9 - Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an der gelieferten Ware behalten wir uns bis zur Erfüllung aller
unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung gegen den Kunden vor. Die
Einstellung einzelner Forderungen in einen laufenden Kontokorrent sowie die
Saldoziehung und dessen Anerkennung berührt diesen Eigentumsvorbehalt nicht.
Verfügungen über die Ware dürfen nur im Rahmen des ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehrs erfolgen. Die daraus entstehenden Forderungen gegen Dritte
werden sicherheitshalber an uns abgetreten. Bei Weiterverkauf gegen Barzahlung
tritt der Erlös unmittelbar in die Stelle der Ware, wobei die Übergabe des
Erlöses unverzüglich zu erfolgen hat. Zugriffe Dritter auf die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren sind uns sofort zu melden. Einreden und
Einwendungen gegen den uns zustehenden Herausgabeanspruch oder die uns hiernach
abgetretenen Forderungen sind ausgeschlossen. Wir sind berechtigt, das
Warenlager des Kunden selbst oder durch Bevollmächtigte zur Feststellung der
unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu betreten. Wir verpflichten uns, die
bestehende Sicherung nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu
sichernden Forderungen um 20 % übersteigt. Eine etwaige Be- oder Vorarbeitung
erfolgt stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu
verpflichten.
§10 - Gewährleistung
Der Kunde hat die Ware sofort nach Empfang in angemessenem Umfang zu überprüfen.
Etwaige Mängel sind unverzüglich nach ihrer Feststellung zu rügen. Die Ware ist
bis zu einer Nachprüfung sachgemäß zu lagern und zu behandeln. Rücksendungen
können nur mit unserem Einverständnis erfolgen. Mengenmäßige Beanstandungen sind
sofort durch den Auslieferer festzustellen und bescheinigen zu lassen. Bei
berechtigten Beanstandungen kann der Kunde unter Ausschluss aller sonstigen
Ansprüche Ersatzlieferung verlangen. Erweist sich eine Ersatzlieferung als
unmöglich oder mißlingt sie, wird die Ersatzlieferung treuwidrig verweigert oder
unangemessen schuldhaft verzögert, so hat der Kunde nach seiner Wahl das Recht,
den Preis zu mindern oder ohne weitergehende Ansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, vom Vertrag zurückzutreten. Sind wir nicht Hersteller
der gelieferten Ware, können Ansprüche aus Gewährleistungen gegen uns nur im
Umfang erhoben werden, in welchem der Hersteller uns gegenüber nach dem Gesetz
haftet. Gewährleistungsansprüche gegen stehen nur unmittelbaren Käufern zu und
sind nicht abtretbar.
§11 - Importware - Werbartikel
Da es sich bei den meisten Werbeartikeln um Importware handelt, kann es
vorkommen, dass Farbverschiebungen, leichte Veränderungen der Oberfläche usw.
auftreten. Dies ist kein Grund zur Reklamation.
$12 - Reparaturen, Rücksendungen
Die Anlieferung von reparaturbedürftiger Ware muss, soweit der Lieferer nicht
zur Nacherfüllung verpflichtet ist, kostenfrei erfolgen.
Rücksendungen zur Gutschrift werden nur angenommen, wenn vorher das
Einverständnis des Lieferers eingeholt wurde. Bei Warenrücksendungen ist stets
die Rechnungsnummer des Lieferers anzugeben. Der Berechnung des
Gutschriftsbetrages werden die fakturierten Preise abzüglich 10 %
Verwaltungsaufwand und die Bewertung der Ware durch den Lieferer zugrundegelegt.
Die Bewertung erfolgt nach Zustand und Wiederverwendbarkeit unter Abzug der für
den Auftrag und Bezahlung der Rücksendung an das Auslieferungslager entstandenen
Kosten sowie etwaiger Aufwendungen für eine Instandsetzung. Veraltete Geräte
oder Sonderanfertigungen können nicht mehr zurückgenommen werden.
§13 - Leihgegenstände
Die dem Kunden überlassenen Leihgegenstände (Farbtafeln, Mustervorlagen,
Referenzexemplare, Hardware, Software) verbleiben auch bei Stellung von
Sicherheiten in unserem Eigentum. Der Kunde hat die Leihgegenstände nach
zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich an uns im erhaltenen Zustand
herauszugeben. Einreden gegen unseren Herausgabeanspruch sind für Kaufleute
ausgeschlossen.
§14 - Mietgegenstände
Die dem Kunden überlassenen Mietgegenstände (z.B. mobile Messessysteme,
Werbetransparente, Aufsteller usw.) verbleiben auch bei Stellung von Kautionen
im Eigentum der Fa. Condi-Werbung. Der Kunde hat die Mietgegenstände nach
zweckbestimmten Gebrauch unverzüglich an uns zurückzugeben. Werden nach Rückgabe
des Mietgegenstandes Beschädigungen festgestellt, sind wir berechtigt, diese
Schäden von der erhaltenen Sicherheitsleistung (Kaution) beheben zu lassen, oder
selbst zu beheben. Reicht die Kaution für die Instandsetzung des
Mietgegenstandes nicht aus oder ist an dem Mietgegenstand ein wirtschaftlicher
Totalschaden eingetreten, kann die den Kautionsbetrag übersteigende Summe für
Reparatur oder Neuanschaffung nachgefordert werden. Gibt der Kunde den
Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Termin zurück, kann die Fa. Condi-Werbung
schriftlich eine Nachfrist setzen. Gibt der Kunde den Mietgegenstand auch nach
Ablauf dieser Frist nicht heraus, gilt der Mietgegenstand vom Kunden als
gekauft. Als Kaufpreis gilt das doppelte des Kautionsbetrages automatisch als
Vereinbart. Kosten für den Rücktransport des Mietgegenstandes nach Ablauf der
Mietzeit sind vom Kunden zu tragen. Das Transportrisiko trägt der Kunde. Die vom
Kunden zu bezahlende Mietzeit beginnt mit dem Tag des Verlassen des
Mietgegenstandes (Versand) und endet mit dem Tag des Eintreffens bei der Fa.
Condi-Werbung.
§15 - Ausnahmen und Ergänzungen
Für folgende Dienstleistungen ergeben sich Ausnahmen von diesen Allgemeinen
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen und werden durch gesonderte AGB
ergänzt bzw. in Teilbereichen ersetzt: Kreativdienstleistungen sind Leistungen
wie folgt und beinhalten unsere separaten Kreativ-AGB vom 01.11.2001:
Texterstellung, Collage- und Retuschearbeiten (EBV), DTP-Entwurf, -Design,
-Layout, -Satz, Screendesign, Webdesign, Homepage-Programmierung, Software- und
Skript-Programmierung. Druckdienstleistungen sind Leistungen wie folgt und
beinhalten unsere separaten Druck-AGB vom 01.11.2001: Druckvorstufe
(Digitalisierung, Datenübergabe und -übertragung, Lithographie, Copy to Plate,
Korrekturabzüge, Proof) Druck (insb. Offset-, Textil-, Digital- und Siebdruck)
Verarbeitung und -veredlung (insb. Schneiden, Falzen, Falten, Zusammentragen,
Stanzen, Prägen, Ösen, Kaschieren, Laminieren, Heften, Klammern, Binden, Kleben,
Personalisieren, Verpacken) sonst. Waren wie Beschriftungen, Beklebungen,
Reklamen, Schilder, Displays
§16 - Abtretungsverbot
Die Abtretung von Forderungen gegen uns an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir
der Abtretung nicht ausdrücklich zugestimmt haben. Sofern es sich nicht um
generell unabtretbare Gewährleistungsansprüche handelt, ist die Zustimmung zu
erteilen, wenn der Käufer wesentliche Belange nachweist, die unsere Interessen
an der Aufrechterhaltung des Abtretungsverbotes überwiegen.
§17 - Geheimhaltung
Der Käufer ist verpflichtet, sämtliche ihm im Zusammenhang des Geschäftsumganges
mit Condi-Werbung zugänglich werdenden Informationen, die aufgrund sonstiger
Umstände eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar und
vertraulich zu halten sind, unbefristet geheim zu halten und sie, soweit dies
nicht zur Erreichung des Vertragszwecks erforderlich ist, weder aufzuzeichnen
noch an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten.
§18 - Datenschutz
Condi-Werbung ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im
Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom
Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes
zu verarbeiten.
§19 - Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter
Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der
unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.
§20 - Haftung und Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver
Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung
sind sowohl gegenüber Condi-Werbung wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs-
und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzlich oder grob
fährlässiges Handeln vorliegt. Die Haftung für zugesicherte Eigenschaften bleibt
unberührt. Wir haftet nicht für Schäden, die dadurch entstehen, dass infolge
höherer Gewalt oder infolge von Arbeitskämpfen Leistungen unterbleiben. Wir
haftet nicht für entgangenen Gewinn, nicht für indirekte Schäden; sei es, dass
diese bei dem Kunden oder Dritten entstehen. haftet nicht für die über ihre
Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit,
Richtigkeit oder Aktualität, noch dafür, daß sie frei von Rechten Dritter sind
oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die Condi-Werbung oder Dritten
durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung unserer Dienste oder
dadurch entstehen, dass der Kunde seine sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.
§21 - Erfüllungsort, Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Zahlungen ist 95632 Wunsiedel (Deutschland). Ist der
Kunde Vollkaufmann, so ist der Gerichtsstand ebenfalls in Wunsiedel oder nach
unserer Wahl sein allgemeiner Gerichtsstand. Wunsiedel ist ausschließlicher
Gerichtsstand für Ansprüche, die gegen einen Kunden geltend gemacht werden, der
nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem
Geltungsbereich der ZPO verlegt, oder dessen Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der gerichtlichen Geltendmachung unserer Ansprüche
nicht bekannt ist. Auf Verträge, die auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen geschlossen werden, findet ausschließlich das Recht der
Bundesrepublik Deutschland Anwendung.
AGB (Übersicht)
Separate Kreativ-AGB der Condi-Werbung, 95615
Marktredwitz gültig ab 01.11.2002:
Für den Verkauf, die Herstellung und die Lieferung folgender Produkte sind diese
Bedingungen Bestandteil und ersetzen gegebenenfalls die entsprechenden Punkte
unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
Texterstellung, Collage- und Retuschearbeiten (EBV), DTP-Entwurf, -Design,
-Layout, -Satz, Screendesign, Webdesign, Homepage-Programmierung, Software- und
Skript-Programmierung. Ansonsten gelten unsere Allgemeinen Geschäfts-,
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen
Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden,
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Im Zweifel ist eine
Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.
§1 Vergütung
Wurde keine Pauschale für Kreativ-Leistungen vereinbart, werden diese nach
Aufwand zum Stundensatz von 40,- EUR pro Stunde berechnet. Werden Mehrarbeiten
für einen Pauschalauftrag gefordert, werden diese ebenfalls zum genannten
Stundensatz berechnet.
§2 Vorlagen
Werden für die Fertigstellung eines Kreativauftrages Vorlagen nicht
vereinbarungsgemäß geliefert, werden diese zum genannten Stundensatz
nachbearbeitet. Ist eine Nachbearbeitung im Sinne der einwandfreien Erledigung
eines Auftrages notwendig und ist diese im vereinbarten Zeitrahmen nicht zu
bewältigen, so befindet sich der Kunde im Lieferverzug entsprechend §4 dieser
Kreativ-AGB. Dies gilt auch dann, wenn die Vorlagen von Dritten geliefert
werden.
§3 Vorschläge
Wird ein Entwurf, Design oder Layout beauftragt, werden mittels einer
Korrekturrunde Änderungen nach Kundenwunsch vorgenommen. Diese sind mittels
eines Scribbles oder schriftlicher Korrekturanweisungen mitzuteilen. Wurde die
Anzahl der Korrekturrunden nicht beauftragt, gilt eine kostenlose Korrekturrunde
als vereinbart. Weitere Korrekturaufträge werden zum genannten Stundensatz
bearbeitet.
§4 Liefer- und Abnahmeverzug
(ersetzt §4 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Befindet sich der Kunde im Lieferverzug (bezogen auf die für die Fertigstellung
des Auftrages notwendige Vorlagen oder Daten) oder im Abnahmeverzug (besonders
innerhalb einer Korrekturrunde oder im Freigabeverfahren), so können wir nach
Setzung einer Nachfrist von längstens 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten und
Schadenersatz verlangen. Als Schadensersatz können wir ohne Nachweis 5% des
entgangenen Nettoumsatzes pauschal berechnen. Weitergehende
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt. Kann aufgrund des Liefer- oder
Abnahmeverzuges des Kunden ein Auftrag innerhalb einer gesetzten Frist nicht
vollendet werden, wird der ausstehende Auftragsumfang als vollendet angesehen
und berechnet. Kann aufgrund von Liefer- oder Abnahmeverzug ein Teilauftrag
nicht fristgerecht erledigt werden, so ist die Terminierung des Gesamtauftrages
entsprechend anzupassen.
§5 Geistiges Eigentum / Urheberrecht
(ergänzt §8 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Soweit nicht anders vereinbart, bleibt das Urheberrecht an Kreativleistungen im
Eigentum der Condi-Werbung ("Copyright"), der Kunde erhält die Nutzungsrechte im
üblichen Rahmen. Nicht autorisierte Nutzung, Reproduktion, Modifikationen und
Weitergabe unserer geistigen Leistungen kann mit Lizenzgebühren in Höhe von bis
zu 5% des unter Anwendung unseres Kreativproduktes zu erwartenden Jahresumsatzes
berechnet werden. Eine Duldung der weiteren Nutzung erfolgt nur gegen
gleichzeitige Zahlung der genannten Lizenzgebühren. Bei verspäteter
Kenntnisnahme des Mißbrauchs unseres Urheberrechts können bis zu 5 Jahre
nachträglich Lizenzgebühren erhoben werden. Im übrigen gelten die
Urheberrechtsbestimmungen nach BGB.
§6 Werkauftrag
(ergänzt §9 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Soweit nicht anders vereinbart, werden Werkaufträge (insbesonders im Software-
und Skriptingbereich) nach Leistungskatalog gefertigt. Der Kunde hat den
Werkauftrag ausgiebig auf eventuelle Fehler zu überprüfen. Ein etwaiger
Haftungsanspruch des Kunden beschränkt sich auf maximal den Auftragswert. Ein
Haftungsanspruch aufgrund Fehlanwendungen, Sicherheitsdefizite oder grober
Fahrlässigkeit des Kunden besteht nicht. Für Folgeschäden wird nicht gehaftet.
Wird kein Leistungskatalog vorab beauftragt und der Leistungsumfang nicht
anderweitig genau definiert, besteht keinerlei Haftungsanspruch außer in den im
BGB genannten Allgemeinfällen.
§7 Sonstiges
Regress- und Minderungsforderungen aus Druckdienstleistungen können nicht auf
Kreativdienstleistungen angerechnet werden. Dies gilt auch im umgekehrten Sinne.
Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben entsprechend §6 beschränkt.
§8 Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter
Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der
unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.
Separate Druck-AGB der Fa. Condi-Werbung, 95615 Marktredwitz - gültig ab
01.11.2001:
Für den Verkauf, die Herstellung und die Lieferung folgender Produkte sind diese
Bedingungen Bestandteil und ersetzen gegebenenfalls die entsprechenden Punkte
unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
Druckvorstufe (Digitalisierung, Datenübergabe und -übertragung, Lithographie,
Copy to Plate, Korrekturabzüge, Proof) Druck (insb. Offset-, Textil-, Digital-
und Siebdruck) Verarbeitung und -veredlung (insb. Schneiden, Falzen, Falten,
Zusammentragen, Stanzen, Prägen, Ösen, Kaschieren, Laminieren, Heften, Klammern,
Binden, Kleben, Personalisieren, Verpacken) sonst. Waren wie Beschriftungen,
Beklebungen, Reklamen, Schilder, Displays. Ansonsten gelten unsere Allgemeinen
Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Abweichungen von diesen
Verkaufsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Kunden,
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung. Im Zweifel ist eine
Änderung unserer Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht gewollt.
§1 Druckabwicklung
Ohne Andruck, genaue Farbdefinition oder Farbmuster sowie ohne Revision des
Druckfilms können wir keinerlei Haftung für Fehler jeder Art übernehmen.
Insbesondere nicht für Belichtungsfehler, Satzfehler und Farbdifferenzen.
Farbabweichungen im Textildruck von Druckauflage zu Druckauflage sind nicht
reklamierbar. Die unterschriebene Auftragsbestätigung gilt als Druckfreigabe,
auch als Freigabe der Gestaltungsinhalte (soweit nicht anders vereinbart).
Druckfilmkosten geben nur den Materialwert wieder, sie bleiben unser Eigentum
(soweit nicht anders vereinbart). Die Aufbewahrung dieser kann nur für drei
Monate gewährleistet werden. 10% Über- oder Unterlieferung sind maschinenbedingt
und nicht reklamierbar.
§2 Preise
(ersetzt §2 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Die Preise ergeben sich aus der am Tag der Beauftragung gültigen Preisliste, aus
einem zugestellten Kostenvoranschlag oder Angebot. Sollte die bestellte Leistung
terminbezogen sein, sind wir berechtigt, zur termingerechten Lieferung
notwendigen Mehraufwand in Rechnung zu stellen. Dies gilt insbesonders, wenn der
zeitliche Verzug durch nicht fristgerechte Abgabe von notwendigen Informationen,
Vorlagen oder Freigaben durch den Kunden zu verantworten ist.
§3 Abnahmeverzug
(ersetzt §4 unserer Allgemeinen Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen)
Befindet sich der Kunde im Abnahmeverzug, so können wir nach Setzung einer
Nachfrist von längstens 30 Tagen vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz in
Höhe des vollen Preises zzgl. evtl. angefallener Lager-, Liefer- und
Beseitigungskosten verlangen. Bei verspäteter Abnahme kann dem Kunden ggf. ein
höherer Preis in Rechnung gestellt werden. Weitergehende Schadensersatzansprüche
bleiben unberührt.
§4 Lieferung
Offensichtliche Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte
Mengendifferenzen innerhalb von 3 Tagen nach Warenerhalt an Condi-Werbung und
dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Übernahme der Ware durch den
Spediteur oder Transporteur gilt als Beweis für einwandfreie Menge, Umhüllung
und Verladung.
§5 Sonstiges
Regress- und Minderungsforderungen aus Technik-, Kreativ- oder
Onlinedienstleistungen können nicht auf Druckdienstleistungen angerechnet
werden. Dies gilt auch im umgekehrten Sinne. Schadensersatzansprüche des Kunden
bleiben auf max. 30% des Preises beschränkt.
§7 Nichtigkeitsklausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarung zwischen uns und unseren Kunden
unwirksam oder anfechtbar sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen
hierdurch nicht berührt. Die übrigen Bestimmungen sind vielmehr unter
Berücksichtigung des wirtschaftlichen Zweckes auszulegen, der mit der
unwirksamen oder anfechtbaren Bestimmung verfolgt wurde.